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Neue Forschungsergebnisse

Warum wurde die Bundesrepublik keine Atommacht?

Wie Meinungsumfragen der letzten 65 Jahren zeigen, stand die Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung der Bundeswehr-Atombewaffnung als auch der Stationierung von US-Atomwaffen ablehnend gegenüber. Dieses Meinungsbild veränderte sich nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine. Erstmals in der Nachkriegsgeschichte sprechen sich 52 Prozent der Deutschen für den Verbleib von US-Atomwaffen aus. Nur 39 Prozent votieren für einen Abzug. (Infratest dimap, 30.5-1.6.2022). Ein Blick in die Geschichte rückt die Anfänge der nuklearen Frage in der Bundesrepublik Deutschland ins Bewusstsein: Neue Forschungsergebnisse versprechen differenzierte Antworten.

Honest John

Das Heer der Bundeswehr wurde mit dem amerikanischen Artillerie-Feldraketenwerfer vom Typ Honest John ausgerüstet. Er zählte zwischen 1959 und 1982 zu den Trägersystemen für nukleare Munition.

Bundeswehr/ Strak

Ein nukleargeschichtlicher Rückblick

Die Pariser Verträge, die am 23. Oktober 1954 unterzeichnet wurden und am 5. Mai 1955 in Kraft traten, waren Grundlage für die Beendigung des Besatzungsstatuts in der Bundesrepublik Deutschland und den Beitritt zur NATO und zur Westeuropäischen Union (WEU). Eine Voraussetzung für die Aufnahme der Bundesrepublik in das westliche Bündnissystem stellte der Verzicht auf atomare, biologische und chemische Massenvernichtungswaffen (ABC-Waffen) dar, den Bundeskanzler Konrad Adenauer bei den Verhandlungen zu Protokoll gab. Ob dieses Zugeständnis endgültigen Charakter hatte, oder von Adenauer als eine vorübergehende Verpflichtung interpretiert wurde („rebus sic stantibus“), ist bis heute in der Forschung umstritten. Trotz der Verzichtserklärung wollte Adenauer eine nukleare Option für die Bundesrepublik offenhalten. Dafür sprach auch seine Antwort bei einer Pressekonferenz im Jahre 1957. Auf die Frage, ob die Bundeswehr mit atomaren Waffen ausgestattet werden sollte, antwortete er: „Unterscheiden Sie doch die taktischen und die großen atomaren Waffen. Die taktischen Waffen sind nichts weiter als die Weiterentwicklung der Artillerie. Natürlich können wir darauf nicht verzichten.“ Ende März 1958 beschloss der Bundestag, die Bundeswehr mit Trägersystemen für amerikanische Nuklearsprengköpfe auszustatten (Atombewaffnung der Bundeswehr).

Mit der Regierungsübernahme John F. Kennedys 1960 änderte sich die US-amerikanische Sicherheitsstrategie: weg von der „massiven Vergeltung“ hin zu einer „flexible response“. Ein sowjetischer Angriff sollte nicht mehr automatisch mit Atomwaffen beantwortet werden. Durch den Strategiewechsel erhöhte sich die Abhängigkeit der Europäer von den USA. Um nicht-nuklearen Mitgliedern des Bündnisses atomare Mitsprache zu geben, entwickelte die Kennedy-Regierung 1963 den Plan einer gemeinsamen NATO-Nuklearstreitmacht (MLF) – einem Vorhaben, dem die Regierung Adenauer positiv gegenüberstand. Doch sowohl Frankreich als auch die USA waren davon überzeugt, dass die Entscheidung über den Einsatz von Kernwaffen nicht teilbar sei. Hinzu kamen die ablehnende Haltung der britischen Regierung und die amerikanische Befürchtung, das Projekt gefährde die Entspannungspolitik mit der Sowjetunion, wodurch die Planung einer „Multilateral Force“ gestoppt wurde. Frankreich baute auf eine autonome Nuklearstrategie und trat 1966 aus der Kommandostruktur der NATO aus. Angesichts des Scheiterns des MLF-Projektes und der neuen amerikanischen Nuklearstrategie stimmte der NATO-Rat im Dezember 1966 für die Einsetzung eines Ausschusses für Nukleare Verteidigungsangelegenheiten (NDCA) und einer Nuklearen Planungsgruppe (NPG), die eine nukleare Mitwirkung in der NATO garantieren sollte. Die Konsultationen innerhalb der Nuklearen Planungsgruppe, der die Bundesrepublik bis heute angehört, sind Teil der nuklearen Teilhabe. Hinzu kommt die Bereitstellung von Infrastruktur, von Trägersystemen für Nuklearsprengköpfe und Piloten, um im Kriegsfall US-Atomsprengkörper an das Ziel zu bringen. Dafür sind Tornado-Kampfflugzeuge ausgerüstet und von der US-Regierung zugelassen. Die Atomsprengköpfe unterliegen wie das gesamte amerikanische Nuklearpotenzial der Freigabe durch den US-Präsidenten.

Tornado

Ein Tornado IDS des Taktischen Luftwaffengeschwader 33 startet vom Fliegerhorst Jagel zu einer taktischen Übungsmission im Rahmen der Großübung JAWTEX 2014.

Bundeswehr/Vennemann

Einen weiteren Baustein zur Erhöhung der nuklearen Abschreckungsfähigkeit unter Beteiligung der Bundesrepublik bildete der NATO-Doppelbeschluss, der u.a. zur Stationierung von amerikanischen Nuklearwaffen mittlerer Reichweite in Westeuropa führte. Am 22. November 1983 billigte der Bundestag die Stationierung neuer US-Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik Deutschland.

Nuklearpolitische Beschränkungen

Der Atomwaffensperrvertrag, Nuklearer Nichtverbreitungsvertrag (NVV), wurde 1968 von den fünf offiziellen Atommächten USA, Frankreich, VR China, Großbritannien und der Sowjetunion unterzeichnet. Bis heute schlossen sich über 190 Nicht-Atomstaaten an, darunter auch die Bundesrepublik, um die Weiterverbreitung von atomwaffenfähigem Material und Technologien zu unterbinden. Die Bundesregierung hat bis heute keine nationale Entscheidungsgewalt über Kernwaffen. Der völkerrechtlich wirksame Verzicht auf ABC-Waffen wurde 1990 anlässlich der Vereinigung Deutschlands bekräftigt. Im Unterschied zum Atomwaffensperrvertrag ist Deutschland dem Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) bislang nicht beigetreten, da die Inhalte nicht mit seinen Verpflichtungen im NATO-Bündnis vereinbar wären.

Kritische Stimmen

Foto_Demo_Atom

Anti-Atom-Demonstration, 22.10.1983: Hunderttausende von Menschen demonstrierten in der Bundesrepublik gegen die atomare Nachrüstung.

Bundeswehr/Zins

Angesichts des enormen Vernichtungspotenzials von Atomwaffen fanden die Warnungen vor den humanitären Folgen von Kernwaffeneinsätzen breite ethische und politische Unterstützung. Friedenspolitisch motivierte Protestbewegungen wie die Gruppe „Kampf dem Atomtod“ oder die Ostermarschbewegung demonstrierten gegen Atomwaffen auf deutschem Boden, insbesondere gegen die amerikanischen Atomsprengköpfe und die Trägerraketen. Kritiker der nuklearen Teilhabe bringen verfassungsrechtliche Argumente vor. Der Einsatz von ABC-Waffen widerspreche den allgemeinen Regeln des Völkerrechtes, die gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes auch Bestandteil des Bundesrechtes seien. Atomwaffen unterschieden nicht zwischen kämpfender Truppe und der Zivilbevölkerung, sie verursachten Grausamkeiten und schadeten auch unbeteiligten Staaten. Gegner der nuklearen Teilhabe argumentieren, dass eine Abschreckung, die die Vernichtung Europas in Kauf nimmt, unglaubwürdig sei. Die Befürworter der nuklearen Teilhabe argumentieren, dass der Kalte Krieg gezeigt habe, dass die Abschreckungsmechanismen wirken.

Neue Forschungen zur Nuklearpolitik in den Jahren 1955 bis 1963

Auch wenn die wichtigsten Verträge und Absprachen bekannt sind, gibt es immer noch offene Fragen zu den Hintergründen und Zielen der bundesdeutschen und internationalen Atompolitik, die historisch relevant sind. Dem Themenfeld „Nuklearpolitik in der Regierungszeit Adenauers“ widmete sich eine Fachtagung, die vom 8. bis 10. September 2022 in Potsdam stattfand.

Tagung_Bild_Cover

Ausschnitt aus dem Programmflyer der Konferenz.

Bundeswehr/ZMSBw

Die von der DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft) geförderte Veranstaltung mit dem Titel: „The German Nuclear Question, Adenauer, and the International Order, 1955‑1963“ wurde getragen vom ZMSBw (Ansprechpartner: Prof. Dr. Jörg Echternkamp), der Professur Geschichte des 19./20. Jahrhunderts, Prof. Dr. Dominik Geppert (Universität Potsdam), der Stiftung Bundeskanzler-Konrad-Adenauer-Haus (Bad Honnef-Rhöndorf), der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Berlin) und dem Nuclear Proliferation International History Project (Wilson Center, Washington/DC).

Organisatoren der Tagung

Die Organisatoren der Tagung. Von rechts: Andreas Lutsch, Jörg Echternkamp, Holger Löttel, Dominik Geppert.

Bundeswehr/Hochstetter

Die wissenschaftlichen Vorträge nahmen u.a. folgende Fragen auf:

Die Fachtagung konzentrierte sich nicht nur auf die Nuklearpolitik aus bundesdeutscher Sicht, sondern integrierte auch internationale Perspektiven. Die Bedeutung der deutschen Nuklearfrage wurde als internationales Sicherheitsproblem der späten 1950er und frühen 1960er Jahren gedeutet. Daran knüpfte sich die Frage, wie die Bündnispartner (Italien Frankreich, Großbritannien, USA) und außereuropäische Staaten (Israel Japan, Brasilien), die Nuklearpolitik der Bundesregierung wahrnahmen und wie die deutsche Atompolitik diese Staaten beeinflusste.

Als Ergebnis der Tagung ist eine englischsprachige Veröffentlichung geplant, die die neuen Forschungen und relevante Quellen publik macht.

Das Programm der Fachtagung finden Sie hier (PDF, 559,2 KB)

Weiterführende Literatur zum Thema Deutschland und die nukleare Frage

von Dorothee Hochstetter
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