Inhalt
Historisches Dokument

Aufwuchs in Gefahr

Wer heute die politischen Auseinandersetzungen um den Aufwuchs der Bundeswehr beobachtet, könnte zu der Annahme verleitet werden, der Aufbau der Bundeswehr in den 1950er Jahren sei eine einfache Aufgabe gewesen. Unsere Quelle belegt, dass diese Annahme nicht zutrifft.

Maschinenschriftliches Dokument als Teaserbild

Die historischen Dokumente sind Kopien von Originalen aus dem Bundesarchiv-Militärarchiv.

Bundeswehr/Andrea Nimpsch

Im Sommer 1956 war offensichtlich, dass die Aufwuchsziele für die Bundeswehr verfehlt zu werden drohten. 96.000 Mann sollten die neuen Streitkräfte nach dem Willen der Bundesregierung bis zum Jahresende umfassen. Tatsächlich lag die Personalstärke im Juli erst bei rund 35.000 Mann. Das war Grund genug für die Mitglieder des Militärischen Führungsrats – die Generalleutnante Adolf Heusinger (Vorsitz), Hans Speidel (Leiter Abteilung Streitkräfte im BMVgBundesministerium der Verteidigung), Josef Kammhuber (Leiter Abteilung Luftwaffe im BMVgBundesministerium der Verteidigung), Generalmajor Hellmuth Laegeler (kommissarischer Leiter Abteilung Heer im BMVgBundesministerium der Verteidigung) und Vizeadmiral Friedrich Ruge (Leiter Abteilung Marine im BMVgBundesministerium der Verteidigung) –, der politischen Führung am 6. Juli auf dem Dienstweg eine Art Brandbrief zukommen zu lassen. Er war überschrieben mit dem Satz: „Die Aufstellung der Bundeswehr ist in Gefahr.“

Moralische und materielle Faktoren

Zunächst ist die Rede von den hier als “moralische Faktoren“ bezeichneten ideellen und anschließend von den materiellen Aspekten der Problemlage. Ideell wurden die als zu gering wahrgenommene gesellschaftliche Wertschätzung des Soldatenberufs und unzureichender Einsatz der politischen Führung für deren Steigerung moniert. Die hernach beklagten materiellen Faktoren, die vor allem Besoldung und Versorgung betrafen, waren nicht weniger gewichtig. Die Aufstellung von Streitkräften war eben nicht ausschließlich eine Sache „des Geistes und Herzens“, wie es auf Seite 2 heißt, sondern auch Sache von Gesetzgebung und Verwaltungshandeln. Hier lag noch vieles im Argen.

Da die Problemlage nicht neu war, hatte es vergleichbare Stellungnahmen schon früher gegeben. Der Verweis auf ein Schreiben Heusingers und Speidels vom 5. September 1955 lässt sich als Wink mit dem Zaunpfahl verstehen, denn in diesem Schreiben hatten beide die Möglichkeit ihres Rücktritts für den Fall in den Raum gestellt, dass die Lage sich nicht bessere.

Maschinenschriftlicher Text

Brandbrief vom 06. Juli 1956 der Mitglieder des Militärisches Führungsrats an die politische Führung.

Bundesarchiv, Abteilung Militärarchiv

Adenauer zeigt Verständnis

Das neue Schreiben brachte dem Militärischen Führungsrat immerhin einen zweistündigen Gesprächstermin mit Bundeskanzler Konrad Adenauer am 18. Juli 1956. Speidel notierte nach dem Treffen, dieser habe für die Nöte der Truppe „großes Verständnis“ gezeigt. Dennoch spitzte sich die Lage im Herbst 1956 weiter zu.

Beförderungen unterblieben grundsätzlich, weil die Planstellen fehlten. Soldzahlungen erfolgten mangels Bundesbesoldungsgesetz nach Kassenlage – mitunter auch verspätet oder gar nicht. Das Heer setzte zeitweilig die Einstellung von Freiwilligen ganz aus, weil es nicht genügend Unterbringungsmöglichkeiten gab. Das angepeilte Aufwuchsziel wurde, wie befürchtet, verfehlt.

Erst 1957 begannen sich Verbesserungen bemerkbar zu machen. Im April trat das Bundesbesoldungsgesetz in Kraft. Im Juli folgte das Soldatenversorgungsgesetz. Der Etat des BMVgBundesministerium der Verteidigung stieg deutlich von neun Mrd. D-Mark im Jahr 1956 auf 11,3 Mrd. im nächsten Jahr und 14 Mrd. 1958. Der Abzug einiger Verbände der alliierten Truppen aus der Bundesrepublik half bei der Entspannung der Unterkunftssituation, weil die freigewordenen Liegenschaften von der Bundeswehr genutzt werden konnten. Im Mai 1957 erreichte man die für Ende 1956 vorgesehene Zahl an Soldaten.

Politische Unterstützung

Man forderte mehr Unterstützung aus der Politik. So wurden zumindest einige der ideellen Forderungen erfüllt. 1957 trat ein Gesetz in Kraft, das das Tragen von Weltkriegsorden erlaubte, natürlich in Ausführungen ohne nationalsozialistische Embleme. Der Militärische Führungsrat hatte die verzögerte Verabschiedung des Gesetzes in seinem Schreiben scharf kritisiert. Auch die Forderung nach engerer Verzahnung der militärischen und der politischen Führung durch Mitgliedschaft von Spitzenmilitärs im Bundesverteidigungsrat, dem Vorläufer des Bundessicherheitsrats, wurde aufgegriffen. Der Generalinspekteur wurde als beratendes Mitglied in das Gremium aufgenommen.

Text und Dokument zum Herunterladen

von Christoph Kuhl

Historisches Dokument

Die abgebildeten historischen Dokumente sind Kopien von Originalen aus dem Bundesarchiv-Militärarchiv.

Anfang Footer Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Das sind einerseits für den Betrieb der Seite notwendige Cookies, andererseits solche, die für Statistikzwecke, für die Anzeige von Posts aus sozialen Netzwerken oder bei der Anzeige von Kartenmaterial gesetzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche davon Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen eventuell nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

  • Logo der Bundeswehr

    Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

    Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter

    Kanal_Datenschutzerklärung