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5. März 1970 - Geschichte kompakt

Inkrafttreten des Atomwaffensperrvertrages

Abschreckung
Datum:
Ort:
USA
Lesedauer:
1 MIN

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Nach Einrichtung des „Heißen Drahtes“ – einer direkten Telefonverbindung zwischen dem Weißen Haus und dem Kreml – und der Unterzeichnung eines begrenzten Teststoppvertrages für Kernwaffen Anfang der sechziger Jahre gelang es der USUnited States-Regierung, einen Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen mit der Sowjetunion und Großbritannien auszuhandeln.

Ein Atoll mit Wolken und dem Atompilz aus der Luft gesehen

Atompilz nach dem ersten Atombombentest der USAUnited States of America auf dem Bikini-Atoll (Mikronesien) am 1. Juli 1946 (Operation Crossroads)

picture alliance / akg-images

Dieser Vertrag, der als Atomwaffensperrvertrag in die Geschichte einging, trat am 5. März 1970 in Kraft und war zunächst auf 25 Jahre befristet. Am 11. Mai 1995 wurde er von den Vereinten Nationen auf unbestimmte Zeit verlängert. Das Abkommen beruhte auf Gegenseitigkeit, bei dem sich die Kernwaffenmächte verpflichteten, Nuklearwaffen nicht weiterzugeben und in einem zweiten Schritt mit Gesprächen über die Begrenzung bzw. Reduzierung ihrer eigenen Kernwaffenbestände zu beginnen. Die Nichtkernwaffenmächte verzichteten darauf, solche Waffen anzunehmen, zu erwerben, zu lagern oder herzustellen. Der Nichtverbreitungsvertrag hielt somit die Zahl der Atommächte in engen, überschaubaren Grenzen, um die Rationalität und Kalkulierbarkeit des Systems der gegenseitigen nuklearen Abschreckung zu erhalten und ein verantwortungsloses Spiel mit der Bombe zu verhindern.

Beginn der Entspannungspolitik

Der Atomwaffensperrvertrag begründete somit den Auftakt für eine neue Politik der weltweiten Entspannung, hin zur Unterzeichnung der Schlussakte der KSZE (Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) im August 1975. Der Entwurf der USAUnited States of America, der Sowjetunion und Großbritanniens für den Atomwaffensperrvertrag wurde schon im Juni 1968 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen mit großer Mehrheit gebilligt. Er erlangte 1970 Gültigkeit, nachdem er von den drei so genannten Verwahrländern (USAUnited States of America, Sowjetunion, Großbritannien) sowie weiteren 40 Staaten unterzeichnet worden war. Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete den Vertrag 1969 und ratifizierte ihn 1975. Inzwischen sind ihm 188 Länder beigetreten.

Der Beitrag erschien in der Ausgabe 4/2004 der Zeitschrift für Militärgeschichte.

von Richard Göbelt

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Geschichte kompakt

„Geschichte kompakt“ ist eine Rubrik der Zeitschrift „Militärgeschichte“. Die Beiträge konzentrieren sich auf wesentliche Fakten und ordnen die Ereignisse in einen größeren historischen Zusammenhang ein.

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